Führerschein Klasse BF17

PKW – Ab 17 Jahren – Begleitetes Fahren

Schon gewusst? Du kannst die Ausbildung zu deinem Führerschein bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen und einen Monat vor deinem 17ten Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung ist es dir dann erlaubt unter Aufsicht einer Begleitperson zu fahren. Nach dem erfolgreichem Absolvieren der Prüfung kannst du, wie auch bei der Führerscheinklasse B, mit einem PKW fahren. Dieser darf die zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Wenn Du einen Anhänger über 750 kg ziehen möchtest, musst Du aufpassen, da dies vom Zugfahrzeug abhängt. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich.

Alles wichtige auf einen Blick

Theorie
  • 12 Doppelstunden (90 Minuten) Minuten Grundstoff (Thema 1 bis 12)
  • 2 Doppelstunden Zusatzunterricht (Thema B1 und B2)

Schon vor dem Abschluss der Theorie können Fahrstunden bei unserem Fahrlehrer absolviert werden. Die Einzige Voraussetzung hierfür: Ein individuell, zwischen dir und deinem Fahrlehrer, vereinbarter Termin!

Praxis
  • Grundfahraufgaben, abhängig von Ihren individuellen Können und Ihrem Lernfortschritt
  • 5 Fahrstunden Überland (Bundes- und Landstraße)
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, bzw. Dämmerung (Nachtfahrten)
Weitere Vorraussetzungen
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest (können Sie bei Ihrem Optiker machen lassen)
  • Erste Hilfe Kurs
  • Kopie des Personalausweises und / oder Aufenthaltstitels

Wichtige Infos zu Begleitpersonen

Damit du mit deinem Führerschein gleich starten kannst muss auch deine Begleitperson ein paar sehr essentielle Dinge beachten.
Das Mindestalter deiner ausgewählten Begleitperson muss mindestens 30 Jahren zählen. Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestes 5 Jahren ist hierbei Voraussetzung. Sie darf nicht mehr als 1 Punkt in „Flensburg“ haben. Natürlich versteht es sich von selbst, dass Aufsichtspersonen beim begleiteten Fahren während der kompletten Fahrt die 0,5 Promillegrenze nicht überschreiten dürfen. Drogenkonsum ist ebenso strengstens untersagt. Erziehungsberechtigte müssen den Personen als Begleiter zustimmen. Die Begleitperson muss eine Kopie des Personalausweises und/oder des Aufenthaltstitels und eine Kopie seines/ihres Führerscheines mitbringen.

Online lernen

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Viel Erfolg!